Beton- u. Stahlbetonbauer

Berufsbild

Beton-und Stahlbetonbauer/-innen stellen Konstruktionen aus Beton oder Stahlbeton her. Dazu zählen überwiegend Brücken, Hallen, Hochhäuser oder auch Tunnel. Zudem wird auch in jedem Ein- oder Mehrfamilienhaus Stahlbeton verarbeitet. Sie bauen Schalungen, in die der frische Beton gegossen wird und stellen die dazu passende Stahlbewehrung her.  Nach dem Erhärten entfernen sie die Schalungen und bearbeiten bei Bedarf die Betonoberflächen. Sie montieren Betonfertigteile und dichten Betonbauwerke ab. Außerdem sanieren sie Schäden an Betonbauteilen.

Zugangsvoraussetzungen

Rechtlich ist keine bestimmte Schulbildung vorgeschrieben. Die Betriebe stellen jedoch überwiegend Auszubildende mit Hauptschulabschluss ein.

Ausbildung

Die Stufenausbildung zum/zur Betonbauer/-in dauert drei Jahre und wird von Industrie und Handwerk angeboten. Im ersten Ausbildungsjahr, der Grundstufe Bautechnik, wird eine allgemeine berufliche Grundbildung im Bereich Bau zusammen mit Auszubildenden anderer Bauberufe vermittelt.
Im zweiten und dritten Jahr (Fachstufen) steht die berufsspezifische Bildung im Vordergrund.

Der Berufsschulunterricht gliedert sich in den Lernfeldunterricht, den arbeitstechnischen Unterricht (Lehrbauhof) und den Unterricht in den allgemeinbildenden Fächern.

Prüfungen

Nach dem zweiten Ausbildungsjahr findet die Zwischenprüfung statt.
Die 3-jährige Ausbildung endet mit der theoretischen und praktischen Gesellenprüfung. Nach dem erfolgreichen Ablegen der Prüfung wird der Gesellenbrief zum/zur Betonbauer/-in erteilt.

Weiterbildungsmöglichkeiten

Nach erfolgreichem Besuch der Berufsschule und bestandener Abschlussprüfung erhalten Sie das Abschlusszeugnis der Berufsschule und den Gesellenbrief zum/zur Betonbauer/-in.
Beide sind Voraussetzungen zur weiteren Qualifikation zum/zur

  • Vorarbeiter/-in,
  • geprüften Polier/-in,
  • Meister/-in,
  • Staatlich geprüften Bautechniker/-in an einer 2-jährigen Fachschule
  • Erwerb der Fachhochschulreife (durch den Besuch der einjährigen Fachoberschule (Form B)), die zu einem Studium an einer Fachhochschule (FH) berechtigt.