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Tiefbaufacharbeiter, Schwerpunkt Straßenbauarbeiten und Straßenbauer/ -innen

Berufsbild Straßenbauer

1. Allgemeines

Hier eine Schneise schlagen, dort einen Fluss umleiten oder zubaggern und los kann's mit dem Straßenbau gehen - das war vielleicht einmal so. Heute wird anders geplant und mehr Rücksicht auf Mensch und Umwelt genommen. Höhere Anforderungen werden also gestellt. Das heißt aber nicht, dass damit der Straßenbau an Reiz verloren hätte. Im Gegenteil. Der Arbeitsplatz ist noch abwechslungsreicher geworden. Mit wachsendem Umweltbewusstsein steigt auch die Zahl einzurichtenden Fußgänger- und Beruhigungszonen in den Städten . Es wird nicht einfach zubetoniert, sondern vielmehr mit Pflastersteinen und Platten geschmackvoll gestaltet. Es bietet sich häufig Gelegenheit, in selbständiger Arbeit zu zeigen, was man auf der "Pfanne" hat.

Natürlich gehört auch Kraft, Technik und Ausdauer dazu, und- wetterfest muss man sein. 

Selbstverständlich sind auch Durchblick im Umgang mit riesigen, modernen Straßenbaumaschinen und Kenntnis der vielen Materialien sowie der begleitenden baulichen Maßnahmen nötig. Aber nicht nur der Bau von Straßen, sondern auch das Einrichten von Fussgängerzonen, die künstlerische Gestaltung mit Pflaster gehören zu den vielseitigen Aufgaben des Straßenbauers.

Der Weg ist das Ziel - Straßen machen mobil: dass ist unser Motto!!

2. Tätigkeiten

Straßenbauer und Straßenbauerinnen führen ihre Arbeiten regelmäßig im Freien auf der Grundlage von technischen Unterlagen und von Arbeitsaufträgen allein und in Kooperation mit anderen selbständig durch. Sie planen und koordinieren ihre Arbeit, stimmen sich mit den am Bau Beteiligten ab, richten Baustellen ein, ergreifen Maßnahmen zur Sicherstellung des Arbeitsablaufes, zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit sowie zum Umweltschutz auf der Baustelle. Sie prüfen ihre Arbeiten auf fehlerfreie Ausführung, dokumentieren dies, führen qualitätssichernde Maßnahmen durch, berechnen die erbrachte Leistung und übergeben die fertige Baumaßnahme an den zufriedenen Bauherrn.

Im Zusammenhang mit den nachfolgend aufgeführten Tätigkeiten setzen Straßenbauer und Straßenbauerin ihre Werkzeuge und leistungsstarke Geräte und Maschinen ein, bauen Arbeits-, Schutz- und Traggerüste auf und ab und messen Bauwerke und Bauteile ein.

  • führen Aushubarbeiten durch, verbauen Baugruben und Gräben, verfüllen und verdichten Böden und legen Böschungen an,
    • führen Wasserhaltungsmaßnahmen für Oberflächen-, Schichten- und Grundwasser durch,

    • stellen die Entwässerung von Verkehrsflächen her,

    • stellen die Unterlage für Decken und Beläge her und bauen Tragschichten ein,

    • bauen Fertigteile ein,

    • stellen Pflasterdecken und Plattenbeläge mit künstlichen und natürlichen Steinen her,

    • stellen Pflasterdecken und Plattenbeläge in Mustern für Bögen und bei Neigungswechseln her,

    • verlegen Platten in unterschiedlichen Größen,

    • stellen Natursteinmauerwerk her,

    • stellen Decken aus Asphalt her,

    • stellen Decken aus Beton her,

    • stellen Sonderbauteile mit Steinen, Fertigteilen und aus Beton her, beispielsweise Schachtbauwerke, Einfassungen u.a.m.

 Asphaltfertiger

3. Die Ausbildung

3.1 Voraussetzungen:

Hauptschulabschluss, gute, robuste Gesundheit und Lust an körperlicher und geistiger Arbeit im Freien. Der Auszubildende muss ein gutes Auge für die Fläche und das Gefälle haben!!

Die Ausbildung läuft in Hessen an drei Orten ab: Dem Ausbildungsbetrieb, der überbetrieblichen Lehrbaustelle und der Berufsschule, hier der PHS.       

Die Ausbildung selbst erfolgt in der s.g. Stufenausbildung. Die Ausbildung in der ersten Stufe führt in zwei Jahren zum Ausbildungsberuf Tiefbaufacharbeiter/Tiefbaufacharbeiterin; im zweiten Ausbildungsjahr erfolgt die Ausbildung in einem der Schwerpunkte:Straßenbauarbeiten; Rohrleistungsbauarbeiten; Kanalbauarbeiten und Brunnen- und Spezialtiefbauarbeiten sowie Gleisbauarbeiten".

Eine darauf aufbauende Ausbildung der zweiten Stufe führt in einem Jahr (dem dritten) zum Beispiel zum Ausbildungsabschluss Straßenbauer/Straßenbauerin.

3.2 Einzelheiten zur Ausbildung:

3.2.1 Tiefbaufacharbeiter / Tiefbaufacharbeiterin Schwerpunkt Straßenbau

Ausbildungsdauer: 2 Jahre

Die Ausbildung erfolgt an den Lernorten Betrieb und Berufsschule. (Die Ausbildung im Betrieb wird in überbetrieblichen Ausbildungsstätten ergänzt.)

Die Ausbildung erfolgt in einem der folgenden Schwerpunkte:

Straßenbauarbeiten,

  • Rohrleitungsbauarbeiten,

  • Kanalbauarbeiten,

  • Brunnenbau- und Spezialtiefbauarbeiten oder

  • Gleisbauarbeiten.

 Arbeitsgebiete

Tiefbaufacharbeiter und Tiefbaufacharbeiterinnen arbeiten sowohl im Neubau als auch in der Sanierung und Instandsetzung auf unterschiedlichen Baustellen. Sie führen Erdarbeiten durch, stellen Baugruben, Gräben sowie Verkehrswege und Verkehrsflächen her und bauen Ver- und Entsorgungssysteme ein.

Berufliche Qualifikationen

Tiefbaufacharbeiter und Tiefbaufacharbeiterinnen führen diese Arbeiten auf der Grundlage von technischen Unterlagen und von Arbeitsaufträgen allein und in Kooperation mit anderen selbständig durch. Sie planen und koordinieren ihre Arbeit, richten Baustellen ein, legen die Arbeitsschritte fest und ergreifen Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit sowie zum Umweltschutz auf der Baustelle. Sie prüfen ihre Arbeiten auf fehlerfreie Ausführung, dokumentieren sie und räumen ihren Arbeitsplatz.

Im Zusammenhang mit den nachfolgend aufgeführten Tätigkeiten setzen Tiefbaufacharbeiter und Tiefbaufacharbeiterinnen Geräte und Maschinen ein, bauen Arbeits-, Schutz- und Traggerüste auf und ab und messen Bauwerke und Bauteile ein.

Tiefbaufacharbeiter und Tiefbaufacharbeiterinnen im Schwerpunkt Straßenbauarbeiten führen Aushubarbeiten durch, verbauen Baugruben und Gräben, verfüllen und verdichten Bodenmassen und legen Böschungen an,

  • führen die offene Wasserhaltung für Oberflächen-, Schichten- und Grundwasser durch,

  • stellen die Unterlage für Decken und Beläge her und bauen Tragschichten ein,

  • stellen Pflasterdecken und Plattenbeläge mit künstlichen und natürlichen Steinen her,

  • stellen Decken aus Asphalt her und

  • stellen Sonderbauteile mit Steinen, Fertigteilen und aus Beton her, beispielsweise Schachtbauwerke, Einfassungen u.a.m.

3.2.2  Straßenbauer/Straßenbauerin

Ausbildungsdauer: 3 Jahre

Die Ausbildung erfolgt an den Lernorten Betrieb und Berufsschule. (Die Ausbildung im Betrieb wird in überbetrieblichen Ausbildungsstätten ergänzt.)

Arbeitsgebiet

Straßenbauer und Straßenbauerinnen arbeiten sowohl im Neubau als auch in der Sanierung und Instandsetzung. Sie stellen mit unterschiedlichen Baustoffen Straßen und sonstige Verkehrsflächen her.

Ansonsten erfolgt eine ergänzende Vertiefung der Tiefbaufacharbeiterinhalte.

 

 

 

 

 

 

 

 

 3.2.3 Beispiele für Inhalte der Berufsausbildung

  1.  Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht*
    • Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes*

    • Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit*

    • Umweltschutz*

    • Auftragsübernahme, Leistungserfassung, Arbeitsplan und Ablaufplan*

    • Einrichten, Sichern und Räumen von Baustellen*

    • Prüfen, Lagern und Auswählen von Bau- und Bauhilfsstoffen

    • Lesen und Anwenden von Zeichnungen, Anfertigen von Skizzen

    • Durchführen von Messungen

    • Bearbeiten von Holz und Herstellen von Holzverbindungen

    • Herstellen von Bauteilen aus Beton und Stahlbeton

    • Herstellen von Baukörpern aus Steinen

    • Herstellen von Baugruben und Gräben, Verbauen und Wasserhaltung

    • Herstellen von Verkehrswegen

    • Einbauen und Anschließen von Ver- und Entsorgungssystemen

    • Qualitätssichernde Maßnahmen und Berichtswesen*

 In der zweiten Stufe (drittes Ausbildungsjahr) werden die oben mit * gekennzeichneten Berufsbildpositionen erweitert und vertieft. Als neue Ausbildungsinhalte kommen die Lernfelder  Bauen einer Asphaltstraße, Pflastern einer Fläche mit Einbauen einer Fahrbahndecke aus Beton und  Instandsetzen einer Straße hinzu      

 Ausbildungsberufsbild Straßenbauer/Straßenbauerin (zweite Stufe - 3. Ausbildungsjahr):

 Ausbildungsberufsbild

  1.  Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht
    • Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes

    • Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit

    • Umweltschutz

    • Auftragsübernahme, Leistungserfassung, Arbeitsplan und Ablaufplan

    • Einrichten, Sichern und Räumen von Baustellen

    • Herstellen von Baukörpern aus Steinen

    • Herstellen der Entwässerung von Verkehrsflächen

    • Herstellen der Unterlage für Decken und Beläge

    • Herstellen von Pflasterdecken und Plattenbelägen

    • Herstellen von Asphaltdecken

    • Herstellen von Decken aus Beton

    • Qualitätssichernde Maßnahmen und Berichtswesen.

 4. Weiterbildung nach dem erfolgreichen Abschluss der Ausbildung:

 Durch den Besuch einer Fachschule:

  • Staatlich geprüfte/r Bautechniker/-in
  • Durch den Besuch der Fachoberschule: Fachhochschulreife, die ein Studium an einer Fachhochschule (FH) ermöglicht:
  • Diplom-Ingenieur/-in oder Bachelor der Fachrichtung Bauingenieurwesen

 Bei viel Interesse und ausreichender Intelligenz ist auch der Weg übers Abitur zum allgemeinen Hochschulstudium gegeben.

 Wem mehr am direkten Baustellenkontakt liegt, der kann den Weg zum Vorarbeiter, Polier, Schachtmeister und Meister einschlagen.

 5. Der Unterricht

 Im Fachbereich Tiefbau der Philipp-Holzmann-Schule (PHS) werden die Straßenbauer ab dem zweiten Ausbildungsjahr als Landesfachklassen geführt.

Der Berufsschulunterricht des ersten Ausbildungsjahres findet in den regionalen Kreisberufsschulen statt.

Der Unterricht in der PHS erfolgt in Blockform, d.h. die Theorieausbildung erfolgt für drei bis vier Wochen ganztägig an der Schule, dann geht es zur Lehrbaustelle bzw. in den Betrieb, das alles im Wechsel, sodass während eines Jahres drei bis max. vier Schulblöcke stattfinden.

Der Unterricht erfolgt in s.g. Lernfeldern mit handlungs- und praxisbezogener Orientierung, ergänzt durch Deutsch-, Sport- und Religionsunterricht sowie Politik- und Wirtschaftskunde.

Auszubildende für den Beruf des Straßenbauers/der Straßenbauerin, die die Abschluss- oder Gesellenprüfung nicht bestehen, erhalten unter bestimmten Voraussetzungen den Facharbeiterabschluss als Tiefbaufacharbeiter/Tiefbaufacharbeiterin.

Die PHS hat den riesigen Vorteil, dass ein großer Teil der unterrichtenden Lehrer  entweder selbst aus der Praxis kommt oder als Bauingenieure auf der Baustelle aktiv waren und, dass bei uns auf WEITERBILDUNG und PRAXISBEZUG großer Wert gelegt wird.

 

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